Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1.1 Unsere Messungen, Prüfungen, Auskünfte, Beratungen und sonstige Leistungen sowie Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "unsere AGB" genannt).
1.2 Unsere AGB sind deshalb Bestandteil aller - auch zukünftigen - Verträge und Vereinbarungen, die wir mit dem Kunden über die von uns angebotenen Leistungen schließen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert in Bezug genommen oder vereinbart werden.
1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder der Kunde seine Zustimmung zu unseren AGB nicht ausdrücklich erklärt. Das gilt auch für Teile von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die in unseren AGB nicht geregelt sind.
1.3 Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt durch Annahme in Schrift- oder Textform unserer jeweiligen Angebote, an die wir uns nur 14 Tagen ab Zugang beim Kunden gebunden halten.
1.4 Sollten Teile, Bauteile, Muster, Konstruktionszeichnungen, Zeichnungen und andere Gegenstände des Kunden körperlicher oder unkörperlicher Art ohne zugehörige Auftragserteilung in Schrift- oder Textform bei uns eingehen, ist dies der Annahme unseres zugehörigen Angebots durch den Kunden gleichzusetzen.
2. Schrift- oder Textform
2.1 Alle Vertragsabreden, Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Abweichungen oder Ergänzungen sowie mündliche Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in Schrift- oder Textform von uns bestätigt werden.
2.2 Auch rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen/Mitteilungen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform..
3. Preise, Zahlung
3.1 Maßgeblich sind ausschließlich die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise, bei denen es sich um Nettopreise ohne Umsatzsteuer handelt, weshalb der Kunde die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten hat.
3.2 Sollte aufgrund sich veränderter Bedingungen, die nicht von uns zu vertreten sind, ein höherer als der vereinbarte Aufwand notwendig werden, behalten wir uns vor, auch diesen Zusatzaufwand angemessen in Rechnung zu stellen.
3.3 Zahlungen des Kunden haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf deren Eingang auf unserem Konto an. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig, sind die ausstehenden Beträge ab Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen.
3.4 Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
3.5 Wir sind berechtigt, die jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinsen, derzeit von 9 % p.a. unter Kaufleuten, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu verlangen. Wir behalten uns aber vor, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und zu verlangen.
4. Leistungsfristen und -termine
4.1 Leistungsfristen und Leistungstermine beruhen auf Schätzungen unseres Arbeitsumfangs aufgrund der Kundenangaben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Schrift oder Textform ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.
4.2 Die Leistungsfristen und/oder die in unserem Angebot bzw. Auftragsbestätigung enthaltenen Bearbeitungszeiten beginnen frühestens ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die zu prüfenden bzw. messenden Teile, Zeichnungen und/oder Daten (Prüfgegenstand), bei uns angeliefert worden sind.
Sollte sich die Anlieferung der Bauteile, Zeichnungen und/oder Daten (Prüfgegenstand) durch den Kunden verzögern oder der Kunde seinen sonstigen vertraglichen Mitwirkungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen, können wir eine Verlängerung der Leistungsfristen zumindest um den daraus resultierenden Verzögerungszeitraum verlangen.
4.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Kunden verwendbar und ihm deshalb zumutbar sind.
4.4 Sollte sich eine Lieferung durch uns verzögern, ist der Kunde erst nach zweimalig erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Lieferverzögerung ist dem Kunden zumutbar.
4.5 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
5. Prüfgegenstand, Mess-, Beratungs- und Schulungsleistungen
5.1 Die Beschaffenheit des Prüf- bzw. Messgegenstandes zum Zeitpunkt der Prüfungs- oder Messtätigkeit ist maßgebliche Grundlage unserer Tätigkeit. Die Beschaffenheit des Prüf- bzw. Messgegenstands wird von uns dokumentiert und eine hiervon abweichende Beschaffenheit nachzuweisen obliegt dem Kunden.
5.2 Unsere Messungen, Prüfungen und deren Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den getesteten Prüfgegenstand zum Zeitpunkt der Messung und auch dann nicht auf eine zu produzierende Serie, wenn hierbei keine Bauart- bzw. Maßveränderung im Vergleich zu unserem Prüfgegenstand erfolgt ist.
5.3 Sind Maße, Werte, Abbildungen und/oder Zeichnungen nicht von uns in Schrift- oder Textform bestätigt worden, gelten sie als für uns unverbindliche Leistungsbeschreibung, was sowohl bei Anfragen des Kunden als auch bei unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen gilt.
5.4 Die Ausführung von Beratungen und Schulungsleistungen erfolgt unter Beachtung des jeweils aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik.
5.5 Gegenüber unseren Mitarbeitern sind allein wir weisungsbefugt.
5.6 wir sind berechtigt, uns zur Ausführung von Aufträgen der Tätigkeit Dritter zu bedienen. Wir bleiben aber gegenüber dem Auftraggeber stets unmittelbar selbst verpflichtet.
5.7 Der Kunde hat sofort nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen zu prüfen. Etwaige Abweichungen unserer Auftragsbestätigung von seiner Bestellung hat er uns innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform mitzuteilen.
Andernfalls gelten die in unserer Auftragsbestätigung festgehaltenen Maße, Mengen- und Ausführungsangaben sowie Preise und sonstigen Vertragskonditionen als vom Kunden bestätigt.
5.8 Informationen, Auskünfte und Beratungen bezüglich unserer Dienstleistungen, die wir außerhalb eines Vertragsverhältnisses vornehmen, erfolgen ausschließlich auf der Basis unserer Erfahrungswerte, für die wir eine Haftung nur bei einer Bestätigung in Schrift- oder Textform durch uns übernehmen können.
5.9 Die gesetzliche Pflicht zur Archivierung gilt nur für Prüfergebnisse. Es bleibt der dim GmbH freigestellt Rohdaten zu speichern, oder nicht, es sei denn im Angebot wurde dies ausdrücklich vereinbart.
6. Versand, Gefahrenübergang
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Lieferungen und Leistungen ab unserem Werk in 74257 Untereisesheim.
6.2 Die Gefahr einer Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der uns vom Kunden überlassenen Prüfgegenstände geht ab Anzeige der Rückgabe- bzw. Versandbereitschaft, die in Schrift- oder Textform erfolgen kann, auf den Kunden über.
Dies gilt auch dann, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Teile, Bauteile, Muster, Zeichnungen oder sonstige Gegenstände in unseren Räumen belassen und zwischengelagert werden.
6.3 Bis zur Anzeige der Versandbereitschaft haften wir für die bei uns zwischengelagerten Gegenstände die nach Auftragsbearbeitung zur Rücksendung bereitstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
6.4 Die Einlagerung von Prüfmustern bei uns ist nicht zulässig. Prüfmuster werden grundsätzlich nach erfolgter Prüfung an den Besteller zurückgesandt.
7. Unterersuchungspflicht, Mängelrügen
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen und Messergebnisse unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Mängel und Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu untersuchen. Hierbei erkennbare Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Leistungen und Messergebnisse in Schrift- oder Textform zu rügen, damit nicht andernfalls unsere Leistungen bzw. Messergebnisse als von ihm genehmigt gelten. Hinsichtlich anderer Mängel gelten unsere Leistungen bzw. Messergebnisse vom Kunden als genehmigt, wenn uns seine Mängelrüge in Schrift- oder Textform nicht innerhalb von 8 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel gezeigt hat.
Mangelhafte Prüfgegenstände bzw. fehlerhafte Messergebnisse dürfen vom Kunden ohne Abstimmung mit uns nicht verändert bzw. nicht be- oder verarbeitet werden. Andernfalls geht der Kunde seiner Gewährleistungsrechte verlustig.
7.2 Das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, steht ihm grundsätzlich erst zu, wenn er uns zweimal Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gewährt hat.
7.3 Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Kunde.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung bzw. Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sofern es nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt, nur mit fälligen unstrittigen bzw. rechtskräftigen Gegenansprüchen berechtigt.
9. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens, Haftungsbegrenzung
9.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9 eingeschränkt.
9.2 Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung/Leistung des Liefer- oder Leistungsgegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die unserem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefer- und Leistungsgegenstands ermöglichen sollen, oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
9.3 Soweit wir gemäß 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
9.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 10.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
9.5 Die Programme zur Messwertermittlung sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden nicht mitgeliefert. Wird kundenseitig eine Lieferung dieser Dateien gewünscht, ist dazu der Haftungsverzicht an uns zu erklären. Der Haftungsverzicht muss in Textform mit Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten vorliegen.
9.6 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
9.8 Die Einschränkungen dieser Ziff. 9 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.9 Mit Zusendung von Daten (Skizzen, Zeichnungen, CAD-Daten, Fotos, etc..) via Standard-Email zu Postfächern der dim GmbH verlieren sämtliche Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Kunden ihre Gültigkeit.
10. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
10.1 Erfüllungsort für die aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist unser Firmensitz in 74257 Untereisesheim.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.3 Vertragssprache ist Deutsch.
10.4 Gerichtsstand ist, wenn unser Kunde Vollkaufmann ist, Heilbronn. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
11. Schutzrechte
11.3 Der Auftraggeber steht nach Maßgabe des Absatzes 2 dafür ein, dass durch von ihm gelieferte Produkte keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen er die Produkte herstellt oder herstellen lässt oder vertreibt oder vertreiben lässt, verletzt werden.
11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen der in Absatz 1 genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben, und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Dieser Anspruch besteht nicht, soweit der Auftraggeber nachweist, dass er die Schutzrechtsverletzung weder zu vertreten hat noch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung hätte kennen müssen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags und/oder unserer AGB undurchführbar bzw. unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen und Regelungen im Übrigen nicht berührt.
Es gilt dann eine der undurchführbaren bzw. unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung als vereinbart. Dies gilt auch für eventuell auftretende Lücken des Vertrags und/oder der Bestimmungen dieser AGB.
13. Datenschutz
Wir werden Daten aus den Vertragsverhältnissen mit dem Kunden nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und behalten uns das Recht vor, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, auch Dritten (z.B. Versicherungen, Behörden) zu übermitteln.